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AGB

1. Anwendungsbereich

Mit einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB als verbindlich an. Abweichende AGB, die nicht ausdrücklich durch Planet-Faraway, Screen- und Printdesign, Andrea Mühlbauer (nachfolgend Planet-Faraway genannt) schriftlich anerkennt wurden, sind unverbindlich.

2. Auftragsumfang

Der Auftragsumfang von Planet-Faraway bestimmt sich nach dem vom Auftraggeber erteilten und von Planet-Faraway schriftlich bestätigtem Auftrag.

3. Zusatzleistungen

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat.
Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt Planet-Faraway als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Planet-Faraway.
Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Planet-Faraway.

5. Honorar

Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von Planet-Faraway .

Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Planet-Faraway Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

6. Versendungsgefahr

Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.

7. Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von Planet-Faraway nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

Soweit Planet-Faraway auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Planet-Faraway, stellt er Planet-Faraway von der Haftung frei.

Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet Planet-Faraway dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


8. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen bleiben die von Planet-Faraway geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum von Planet-Faraway. Planet-Faraway ist berechtigt, vom Auftraggeber übergebene Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung des Auftraggebers zurückzubehalten.

9. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.