AGB
1.
Anwendungsbereich
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung erkennt
der Auftraggeber die nachstehenden AGB als verbindlich an. Abweichende
AGB, die nicht ausdrücklich durch Planet-Faraway, Screen- und Printdesign,
Andrea Mühlbauer (nachfolgend Planet-Faraway genannt) schriftlich
anerkennt wurden, sind unverbindlich.
2. Auftragsumfang
Der Auftragsumfang von Planet-Faraway bestimmt sich nach dem vom Auftraggeber
erteilten und von Planet-Faraway schriftlich bestätigtem Auftrag.
3. Zusatzleistungen
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer
Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert
berechnet.
4. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat.
Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt
Planet-Faraway als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs-
oder Nutzungsrechte ein.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf
der Einwilligung von Planet-Faraway.
Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch
zu.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht
bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht
worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen
bei Planet-Faraway.
5. Honorar
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen von Planet-Faraway
.
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne
Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende
Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt
sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
Zeitraum, so kann Planet-Faraway Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten
Arbeitsaufwand verlangen.
6. Versendungsgefahr
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
7.
Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit
seiner Arbeiten wird von Planet-Faraway nicht übernommen; gleiches
gilt für deren Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten
die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
Soweit Planet-Faraway auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht
für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber
/ Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die
Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Planet-Faraway, stellt
er Planet-Faraway von der Haftung frei.
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet Planet-Faraway dem Auftraggeber
gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen bleiben
die von Planet-Faraway geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum von
Planet-Faraway. Planet-Faraway ist berechtigt, vom Auftraggeber übergebene
Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung des Auftraggebers zurückzubehalten.
9. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte
der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen
Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch
eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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